Chiropraktik und Akupunktur für Kleintiere und Pferde
Dr. med. vet. Elke Forner | Dr. med. vet. Susanne Lange
Kleintierpraxis Jägerstraße &

Neuigkeiten

Hier finden Sie wichtige Informationen für Sie als Tierhalter. 

Umgangssprachlich kennen die meisten Diabetes mellitus als „Zuckerkrankheit“. Diese Erkrankung kann bei Tieren jeden Alters auftreten, die überwiegende Zahl der uns vorgestellten Diabetes-Patienten sind jedoch ältere Tiere.

Was haben die Bauchspeicheldrüse, Insulin und Zucker nun mit dieser Erkrankung zu tun? Bestimmte Zellen der Bauchspeicheldrüse bilden das Hormon Insulin. Insulin benötigt der Körper, um Glukose (also ein Form von Zucker) zu verwerten und zu speichern. Glukose ist für den Körper ein Energielieferant und Insulin ist quasi der „Schlüssel“, um die „Türen“ der Körperzellen zu öffnen, damit die Glukose vom Blut in die Körperzellen gelangt und der Körper Energie bekommt. Wird nicht genug Insulin gebildet, sind – weiterhin bildlich gesprochen – nicht genug Schlüssel da, um die Türen zu öffnen, deshalb bleibt die Glukose im Blut. So entsteht ein Diabetes Mellitus, d.h. also, dassder Körper ist nicht mehr in der Lage ist, seinen Blutzuckerspiegel zu kontrollieren. Der Blutzuckerspiegel im Blut steigt immer weiter an, weil nicht genug Insulin da ist, um ihn in die Zellen zu bringen und die Körperzellen bleiben weiterhin energielos und „hungrig“.

Anhand welcher Symptome lässt sich ein Diabetes mellitus vermuten?

Das Tier trinkt deutlich mehr als früher und muss auch viel mehr Harn absetzen als zuvor. Hund neigen zu vermehrter Futteraufnahme und nehmen aber dennoch ab, während Katzen eher die Nahrungsaufnahme verweigern. Das Fell wird stumpf, bei Hunden können die Augen trüber werden, bei Katzen tritt gelegentlich eine Schwäche in den Hintergliedmaßen auf.

Um einen Diabetes mellitus zu diagnostizieren, ist eine Blutuntersuchung notwendig. Dabei wird nicht nur der Nüchtern-Blutglukosewert bestimmt, sondern auch der Fructosaminwert. Anhand des Fructosaminwertes lässt sich unterscheiden, ob eine sog. Hyperglykämie (zuviel Glukose im Blut) schon länger besteht oder erst kurzfristig entstanden ist.

Wird bei einer Hündin ein Diabetes Mellitus diagnostiziert, ist eine Kastration dringend ratsam. Die Eierstöcke produzieren nach der Läufigkeit das Hormon Progesteron, welches einen negativen Einfluss auf die Insulinwirkung hat. Nach der Kastration muss die Insulintherapie der Hündin eng überwacht werden, da es vorkommen kann, dass sie weniger oder sogar kein Insulin mehr benötigt.

Ebenso sollten bei diabetischen Hündinnen keine „Anti-Läufigkeits-Spritzen“ mehr eingesetzt werden, da diese häufig Substanzen enthalten, die ähnlich wie Progestoren wirken und die Insulinwirkung negativ beeinflussen.

Zu Beginn der Behandlung von Diabetes mellitus berechnen wir die Anfangsdosis Insulin für ihr Tier. Jede Insulintherapie muss sehr individuell auf jedes Tier eingestellt werden. Wie oft und wie viel Insulin sie verabreichen müssen, müssen wir individuell entscheiden. Beim Tier wird Insulin nach der Fütterung verabreicht, damit man die Nahrungsaufnahme kontrollieren kann.

Zusätzlich zur Insulintherapie gibt es Spezialnahrung für Diabetiker, die dabei hilft den Blutzuckerspiegel relativ konstant zu halten und unter Umständen den Insulinverbrauch zu senken.

Was tun bei Unterzuckerung?

Symptome für Unterzuckerung sind Unruhe, Zittern, Bewegungsstörungen und Bewusstlosigkeit (bis hin zum Koma). Sollte Ihr Tier noch in der Lage sein, Futter aufzunehmen, dann bieten Sie bitte sofort Futter an. Kann es nicht mehr fressen, ist das verabreichen einer Zuckerlösung (1 g Zucker pro kg Körpergewicht des Tieres, d.h. 5 kg Katze 5 g Zucker) möglich. Sie können auch Zucker, Sirup oder Honig in das Zahnfleisch oder unter die Zunge massieren. Dann sollten Sie sich schnellstmöglich an Ihren Tierarzt oder den Notdienst wenden!

Alles in allem kann man sagen, dass Diabetes mellitus zwar eine schwerwiegende Erkrankung ist, aber dank der Behandlungsmöglichkeiten kann ein Tier auch mit dieser Krankheit alt werden und ein zufriedenes Leben führen.

Seit Juli 2013 ist in Niedersachsen für Neuhundebesitzer und diejenigen, die nach 2 Jahren Hundepause sich einen neuen Hund zulegen, ein Sachkundenachweis zur Pflicht geworden. Es gibt einen von der TAG-H (Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e.V.) entwickelten, bundesweit einheitlichen Test - den D.O.Q.-Test 2.0 (Dog Owners Qualification Test) - und den Niedersächsischen Sachkundenachweis. Diese beiden Test unterscheiden sich nur in kleinen Teilen. Der Niedersächsische Sachkundenachweis wird grundsätzlich in Niedersachsen anerkannt, ob eventuell der D.O.Q.-Test 2.0 anerkannt wird erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde.

Sowohl der D.O.Q.-Test 2.0 als auch der niedersächsische "Hundeführerschein" bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Bei bestandener theoretischer Prüfung erhält der Hundefreund ein Zertifikat ausgestellt, das ihn zur Teilnahme an der praktischen Prüfung berechtigt.
Geeignet ist der Test auch für die Gruppe der Hunde-interessierten, die vor der geplanten Anschaffung des begehrten Vierbeiners ihren Wissensstand überprüfen möchten. 
Wir zählen zu den registrierten Testcentern, so dass Sie sowohl die theoretische Prüfung als auch die praktische Prüfung für den Niedersächsischen Sachkundenachweis und den D.O.Q.-Test 2.0 bei uns ablegen können
Als Vorbereitung zum Sachkundenachweis empfehlen wir folgendes Buch:

"Hundeführerschein und Sachkundenachweis - Mit Frage-Antwort-Katalog des VDH" von Dr. Esther Schalke und Gabriele Metz.

Auch "Sachkundenachweis für Hundehalter: Theoretische Grundlagen und praktische Übungen", Celina DelAmo und "Sachkunde für Hundehalter: Vorbereitung auf den D.O.Q.-Test 2.0 und andere Hundeführerscheine", Dorit Feddersen-Petersen u.a. können der Vorbereitung dienen.

Bei Fragen zum Test wenden Sie sich gerne an uns!

Die Frage nach der Höhe von Behandlungskosten und den Kosten für (Standard-)Operationen ist für Tierhalter wichtig und auch legitim zu stellen. Leider können wir nicht immer pauschal vorhersagen wie teuer eine Behandlung wird, da wir jeden Patienten individuell betrachten und auch den Besitzer und seine Wünsche nicht außen vor lassen. In diesem Artikel möchten wir Sie darüber informieren auf welchen Grundlagen wir unsere Preise berechnen.

Wir müssen uns - wie alle Tierärzte in Deutschland - an eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, die Gebührenordnung für Tierärzte (kurz: GOT), halten.

Die Behandlungskosten setzen sich aus den Gebühren für tierärztliche Leistungen und den Kosten für angewandte und/oder abgegebene Medikamente und der Mehrwertsteuer zusammen. Für die tierärztlichen Leistungen sind in der GOT Gebühren in Höhe eines Mindestsatzes (1-facher Satz), eines 2-fach Satzes und eines Höchstsatzes (3-facher Satz) vorgesehen. Die Umstände des Falles, die Schwierigkeit des Falles, der Zeitaufwand, der Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse spielen eine Rolle, welcher Satz gewählt wird. Der einfache Satz darf von keinem Tierarzt unterschritten werden, der Dreifach-Satz darf nicht überschritten werden – außer in begründeten Einzelfällen und nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Tierarzt und Patientenbesitzer.

Jetzt wird vielleicht auch deutlich warum z.B. eine Kastration eines kleinen Rüden fast genau so viel kostet wie die Kastration eines großen Rüden: Die Berechnung der Leistungen für die Kastration bleibt dieselbe, was variiert ist die Menge an Medikamenten, die verbraucht und verabreicht werden, auch der Zeitaufwand ist nahezu derselbe. Ebenso kann eine Kastration eines Kaninchens nicht weniger kosten als das Kaninchen selbst in den Anschaffungskosten, da die Summe der Kosten für die tierärztliche Leistung und die angewandten Medikamente in der Regel die Anschaffungskosten für ein Heimtier übersteigt.

Grundsätzlich sollte sich jeder bewusst sein, dass die Anschaffung eines Haustieres durchaus mit Kosten verbunden ist, im Idealfall sind es „nur“ Futterkosten, aber im Krankheitsfall eben auch Tierarztkosten.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben und erläutern Ihnen die einzelnen von uns aufgeführten Posten. Im Verlauf einer Behandlung werden wir immer die möglicherweise entstehenden Kosten mit Ihnen durchsprechen und in Abstimmung mit Ihnen den individuellen Behandlungsplan erstellen.

 

Unsere Öffnungszeiten

 

für Medikamenten- und Futterabholung und Terminabsprachen:

Montags bis Donnerstags

9.30-12.00 und
13.30-18.00 Uhr

Freitags

9.30-12.00 und
15.30-18.00 Uhr

Terminsprechstunde:

Montags bis Donnerstags

10.00-12.00 und
15.00-18.00 Uhr

Freitags

10.00-12.00 und
16.00-18.00 Uhr

 

Kleintierpraxis Jägerstraße

Jägerstraße 8
21339 Lüneburg

Telefon 04131-63063

EMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf. Anfragen per Email zur Terminabsprache sind nur für gehörlose Personen möglich.
Emailanfragen zu Behandlungen und Kosten werden nicht bearbeitet.

 

Weitere Informationen und Notfallhinweise

 

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